Datenschutz

Der Datenschutz - Beauftragte

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z. B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung der Anforderungen des BDSG drohen erhebliche haftungsrechtliche Risiken!

Sie haben die Möglichkeit in diesem Seminar das für die betriebliche / außerbetriebliche Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte notwendige Wissen zu erwerben. Es liefert Ihnen die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendigen Grundlagen und vermittelt praxisbezogene Kenntnisse zum Datenschutzrecht; deshalb eignet es sich gleichermaßen für neubestellte wie bereits tätige Datenschutzbeauftragte. Als Entscheidungsträger zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erfahren Sie hier die relevanten Bedingungen.

Referent: F. Machalz - Rechtsanwalts- und Steuerberatersozietät Hejhal & Walther Berlin.

Aus dem Inhalt:

(Dauer: 1 Tag)

Ihr Ansprechpartner: Axel Bindrich

Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung unserer Dozentinnen und Dozenten im IT-Bereich. Gerne senden wir Ihnen ein individuelles Angebot:

Anfragen bitte per Email oder telefonisch unter 030-53219490.

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